AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sung Sprachservices

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sung Sprachservice und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
    2. Die AGB des Auftraggebers sind für Sung Sprachservice nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
  2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber hat Sung Sprachservice rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Auftragsvergabe, über die besonderen Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z. B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Exemplare, äußere Form, Beglaubigung, Verwendungszweck der Übersetzung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Sung Sprachservice einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
    2. Der Auftraggeber hat Sung Sprachservice rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Auftragsvergabe, über die besonderen Bedingungen des Dolmetscheinsatzes zu unterrichten. Diese wären unter anderem: Dolmetschtechnik (Simultan-, Konsekutiv- oder Verhandlungsdolmetschen), Forum, in dem gedolmetscht werden soll (z. B. Verhandlungen, Präsentationen, Seminare, Schulungen etc.), Sachgebiet (z. B. Medizin, Technik, Wirtschaft, Vertragsrecht etc.), Zielgruppe, für die gedolmetscht werden soll (eventuell Teilnehmerliste bereitstellen), zeitlicher Rahmen des Dolmetscheinsatzes.
    3. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, solche wie Glossare des Auftraggebers, mögliche frühere Übersetzungen zum selben Thema, Vorkorrespondenz, Abkürzungen, insbesondere interne Abkürzungen des Auftraggebers, technische Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc., hat der Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Beauftragung, dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen.
    4. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, solche wie Glossare des Auftraggebers, mögliche frühere Übersetzungen zum selben Thema, Vorkorrespondenz, Abkürzungen, insbesondere interne Abkürzungen des Auftraggebers, technische Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc., hat der Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Beauftragung, dem Sung Sprachservice zur Verfügung zu stellen.
    5. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Ausführung der Übersetzung und Mängelbeseitigung
    1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
    2. Sung Sprachservice kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
    3. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Sung Sprachservices.
    4. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung des in der Übersetzung enthaltenen Mangels durch Sung Sprachservice. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftrageber unter genauer Angabe des Mangels dem Sung Sprachservice gegenüber schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abgabe der Übersetzung, geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Sung Sprachservice vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
    5. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
  4. Liefertermin, Lieferverzug
    1. Lieferfristen und Liefertermine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend.
    2. Bei Terminschwierigkeiten ist Sung Sprachservice verpflichtet, den Auftraggeber darüber rechtzeitig zu informieren.
    3. Sung Sprachservice kommt nicht in Verzug, solange er die Leistung wegen eines Umstandes nicht erbringt, den er nicht zu vertreten hat, oder im Falle von höherer Gewalt. In solchen Fällen ist Sung Sprachservice berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    4. In Fällen, in denen Sung Sprachservice den Lieferverzug voll und ganz zu vertreten hat und in denen er die Lieferfrist übermäßig lange überschritten hat, hat der Auftrageber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er dem Sung Sprachservice eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt hat. Weitergehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    5. Eine Übersetzung gilt als erfolgt, wenn sie an den Auftraggeber nachweisbar abgeschickt wurde.
  5. Haftung
    1. Sung Sprachservice haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
    2. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Übersetzungsauftrages begrenzt.
    3. Eine Rückgriffshaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Geheimhaltungspflicht
    1. Sung Sprachservice verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages vom Auftraggeber erhalten haben, vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, die ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegen, stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.
    2. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung eines Auftrages fort und gilt auch gegenüber denjenigen, denen die betreffenden Tatsachen bereits von anderer Seite mitgeteilt worden sind.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und nach Abgabe der Übersetzung bzw. Beendigung des Dolmetscheinsatzes rein netto fällig.
    2. Sung Sprachservice hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der im Zusammenhang mit einem Auftrag tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
    3. Sung Sprachservice kann in besonderen Fällen die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
  8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
    1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sung Sprachservices.
    2. Sung Sprachservice behält das Urheberrecht an der Übersetzung. Kein Nutzungsrecht besteht bis zur Bezahlung an dem Sung Sprachservice.
  9. Anwendbares Recht
    1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Sung Sprachservices.
    2. Jede Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ist trennbar von der gesamten Geschäftsbedingungen.

      Sollte eine der Bestimmungen für ungültig erklärt werden oder unwirksam sein, ist diese ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige oder eine wirksame zu ersetzen und die übrigen Bestimmungen bleiben nicht berührt bzw. in Kraft.